1. Geschäftsgrundlage
Geschäftsgrundlage ist ein geschlossener Veranstaltungsauftrag zwischen dem Kunden und Knaufs-Event-Catering. Aus diesem gehen Umfang, Termin und Bruttopreis der durch Knaufs-Event-Catering und den Kunden zu erbringenden Leistungen hervor.
2. Bezahlung
Der vereinbarte Preis wird durch den Kunden vor Leistungsbeginn, in der Regel durch Überweisung, entrichtet.
3. Leistungsausschluß / Schadenersatz
Sofern die Leistung durch den Kunden nicht bezahlt wurde, ist Knaufs-Event-Catering nicht zu Leistung verpflichtet und berechtigt, den entstandenen Schaden vom Kunden ersetzt zu bekommen.
4. Stornierung
Der Vertrag ist durch den Kunden bis 7 Kalendertage vor Leistungstermin gegen eine Gebühr von 10% des vereinbarten Preises kündbar. Danach werden 50% fällig. Bei Kündigung ab 72 Stunden vor Leistungstermin wird der volle Preis fällig.
5. Haftungsausschluss
Sofern die Knaufs-Event-Catering ohne eigenes Verschulden an der Ausführung der vertraglichen Leistung gehindert ist, besteht kein Anspruch des Kunden.
6. Weitergabe.
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, besteht kein Anspruch darauf, dass Christian Knauf die Veranstaltung selbst durchführt und persönlich anwesend ist. Die Knaufs-Event-Catering ist berechtigt, erteilte Aufträge an geeignete Partnerunternehmen weiter zu leiten.
7. Räumlichkeiten und Flächen
Alle erforderlichen Räumlichkeiten und Flächen sowie eventuelle behördliche Genehmigungen stellt der Kunde unentgeltlich zur Verfügung.
8. Zugänglichkeit
Wir gehen von Ebenerdigkeit aus. Unser Platzbedarf beträgt in der Regel ca. 25qm. Der Kunde sorgt für freie Zufahrt und Zugang ohne Behinderungen und Kosten.
9. Weitergehende Leistungen
Vom Kunden geforderte und über den vertraglichen Rahmen hinausgehende Leistungen oder sonstige, unvorhergesehene Mehrleistungen werden durch Knaufs-Event-Catering im Rahmen der Möglichkeiten erbracht und dem Kunden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.
10. Schäden
Durch den Kunden oder seine Gäste beschädigte Gegenstände werden dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt.
11. Zeitweise Überlassung.
Der Kunde haftet für alle Gegenstände, die Ihm auf seinen Wunsch nach Veranstaltungsende „zeitweise“ überlassen wurden. Er ist zur schadensfreien Rückgabe binnen 2 Tagen verpflichtet. Etwaige Gegenforderungen können damit nicht aufgerechnet werden.
12. Freistellung für Schäden und Schadensersatz
Die Haftung von Knaufs-Event-Catering für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten.
13. Reklamationen
Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl von Knaufs-Event-Catering durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden.
14. Beweislast
Die Beweislast für etwaige Mängel liegt ab beginn der Leistunng beim Kunden. Dies gilt auch für ggf. vorab erfolgte Teilleistungen oder -lieferungen.